MaRisk-Compliance
Seit dem 1. Januar 2014 sind alle Kredit- und Finanzdienstleistungs-Institute verpflichtet, eine Compliance-Funktion nach AT 4.4.2 MaRisk einzuführen. Die MaRisk-Novelle vom 16. August 2021 konkretisiert die Anforderungen. Auch bei der Umsetzung des BaFin-Rundschreibens 10/2021 Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk unterstützen wir Sie gerne.
Als Bank müssen Sie – unbeschadet der Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung – eine wirksame Compliance-Funktion im Sinne der MaRisk einrichten.
Wie können wir helfen?
Unsere Auslagerungs- und Unterstützungsangebote sind aufsichtskonform, prüfungssicher und angemessen. Damit Ihr Institut und Ihre Mitarbeiter entlastet werden können, bieten wir Ihnen effiziente Auslagerungs- und Unterstützungsangebote an.
Ihre Vorteile
"Wir greifen auf die Expertise von mehr als 60 Compliance-Beauftragten mit zusammen mehr als 700 Mandaten in allen Bereichen des regulatorischen Beauftragtenwesens zurück."
Jörg Scharditzky, Abteilungsleiter MaRisk-Compliance
einfach
Sie setzen auf transparente, intelligente und testierte Prozesse auf.
Sie profitieren von dem Expertenwissen, der objektiven Sicht und neutralen Bewertung unserer Spezialisten.
sicher
Sie setzen die Funktion des Beauftragten MaRisk-Compliance rechtssicher um.
Sie profitieren von einem bankenübergreifenden
Wissenspool.
effizient
Sie profitieren von den Synergieeffekten eines
Mehrmandantenanbieters.
Sie senken den Aufwand Ihrer Internen Revision sowie bei der Abschlussprüfung (IDW PS 951) und erhalten für Ihr Auslagerungscontrolling Unterstützung.
Fachbeiträge zur MaRisk-Compliance
- PoC 3 2022, Beitrag von Joerg Scharditzky: MaRisk-Konsultation
- PoC 2 2022, Beitrag von Jörg Scharditzky: Herausforderung Rechtsmonitoring
- PoC 2 2021, Beitrag von Michael Maier: (Neue) Herausforderungen in der Regulatorik meistern
- PoC 2 2021, Beitrag von Matthias Hommel und Michael Maier: MaRisk-Novelle
- PoC 1 2021, Beitrag von Michael Maier: MaRisk-Novelle: Veröffentlichung steht unmittelbar bevor