GELDWÄSCHE- UND BETRUGSPRÄVENTION

Hinweisgebersystem

Die Herausforderung

Im Kern geht es bei dem Hinweisgebersystem um die  frühzeitige Aufdeckung bzw. Prävention von Missständen. Am 16. Dezember 2019 ist die EU-Richtlinie zum „Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ in Kraft getreten. Die Umsetzung der Vorschriften in nationales Recht kommt in Deutschland verspätet: Am 16. Dezember 2022 hat der Bundestag das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (Hinweisgeberschutzgesetz) beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates ist mit einem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) Anfang des zweiten Quartals 2023 zu rechnen.

Fakt ist: Die Umsetzung des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes bedeutet zusätzlichen administrativen bzw. personellen Aufwand. 

Die DZ CompliancePartner bietet als Spezialist für Auslagerungen und Beauftragtenthemen ein faires und zertifiziertes Hinweisgebersystem, das ein Plus an Convenience beinhaltet.

Ein Hinweisgebersystem, das lange als notwendiges Übel galt, stellt in der heutigen Zeit eine Chance dar. Ein unabhängiges Hinweisgebersystem zeugt von einer transparenten und fairen Unternehmenskultur.

Zudem ist der präventive Effekt hervorzuheben. Ein gut funktionierendes Hinweisgebersystem hat bei potenziellen Tätern eine abschreckende Wirkung.

Hinweisgebersystem
fair - zertifiziert - convenient

hinweisgebersystem

Unsere Leistungen

Auslagerung Hinweisgebersystem

Unsere Lösung beinhaltet:

  • Bereitstellung eines höchst vertraulichen,
    zertifizierten Melde- und Kommunikationskanals
  • Bereitstellung der organisatorischen Dokumente
    Bereitstellung eines Hinweisempfängers
  • Gewissenhafte Bearbeitung
  • Aufzeigen von Handlungsoptionen

Und was kostet es?
Für Volksbanken Raiffeisenbanken beispielsweise
beträgt die monatliche Basis-Vergütung 60,00 €. Im
Fall einer umfangreichen Meldung und einer etwaigen
Ermittlung erfolgt eine Berechnung auf Stundenbasis

Ihre Vorteile

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So extern wie nötig. Das Signal, dass ein externer Dienstleister die Anonymität und den Schutz eines Hinweisgebers sicherstellt, stärkt das
Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber und schreckt zugleich potenzielle Täter ab.

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So intern wie möglich. Im Fall eines Falles stehen Transparenz und Diskretion im Vordergrund – sowohl im Hinblick auf den Hinweisgeber, als auch für das Unternehmen.

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Ihr Institut profitiert von einer unabhängigen, neutralen Persepektive. Verstöße und Strafhandlungen  werden im Keim erstickt, Reputationsschäden und finanzielle Schäden vom Unternehmen ferngehalten.

Das Hinweisgebersystem ist als einziges am Markt nach IDW PS 331 zertifiziert. Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung und das seit 2014 im Einsatz bewährte Hinweisgebersystem.
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Flyer

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Marco Becker

Bereichsleitung
Geldwäsche- und Betrugsprävention
069 580024-130
marco.becker@dz-cp.de

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thomas.wagener@dz-cp.de

Martin Hierlemann

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